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VwGH 25. 11. 2008, 2008/06/0217 (PersonenstandsWESEN)

JudikaturPERSONENSTANDSWESENZfV 2009/1186ZfV 2009, 647 Heft 4 v. 9.9.2009

NamensänderungsG: § 2 Abs 1 Z 9 idF BGBl 1996/21 (Gründe für Änderung des Familiennamens; wenn minderjähriger Antragsteller den Familiennamen der Person erhalten soll, der die Obsorge für ihn zukommt; hier: Ablehnung des Kindes durch Angehörige der Mutter kann nicht als Gefährdung des Kindeswohles qualifiziert werden)

VwGH 25. 11. 2008, 2008/06/0217

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