NamensänderungsG: § 3 Abs 1 Z 1 idF BGBl 1995/25 (Versagung der Bewilligung der Änderung des Familien- oder Vornamens, wenn die Änderung des Familiennamens die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen würde; hier: Voranstellen der adeligen Standesbezeichnung "Prinz")
AdelsaufhebungsG vom 3. 4. 1919: § 2 idF BGBl 2008/2 (Führung von Adelsbezeichnungen, Titeln und Würden ist untersagt)