FPG § 76 Abs 1 (Schubhaft; Anordnung; Voraussetzungen; keine Anwendung auf Asylwerber; abweisendes Erkenntnis des Asylgerichtshofes; ungeklärte Zustellung)
§ 83 Abs 4 (Entscheidung durch den unabhängigen Verwaltungssenat; andauernde Schubhaft; Ausspruch über Vorliegen der Voraussetzungen zur weiteren Anhaltung unabhängig von allfälliger bisheriger rechtswidriger Schubhaft)