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VwGH 18. 9. 2008, 2008/21/0406 (Fremdenpolizei)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2009/1160ZfV 2009, 637 Heft 4 v. 9.9.2009

FPG § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel)

§ 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; ausreichende Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände des Betroffenen; gemindertes Gewicht der sozialen und beruflichen Integration, wenn der Fremde keine genügende Veranlassung gehabt hatte, von einer Erlaubnis zu einem dauernden Aufenthalt in Österreich auszugehen)

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