FPG § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel; unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet)
§ 66 Abs 1 (Zulässigkeit der Ausweisung; Eingriff in Privat- oder Familienleben; Interessensabwägung; geringen Gewicht von Integrationsschritten nach erstinstanzlicher Abweisung des Asylantrages)