NÖ Gemeindebeamtendienstordnung: § 29 Abs 2 lit b (Abberufung eines Beamten von einem Funktionsdienstposten; Zuständigkeit des Gemeinderates; nicht zu beanstandende analoge Anwendung auf Gemeindewachebeamte; Grobprüfung; keine Willkür)
NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung: § 24 (Anwendungsbereich; Anwendbarkeit des Abschnittes I auch auf Gemeindewachebeamte)