Kärntner StadtbeamtenG: § 80 Abs 2 (Versetzung von Amts wegen; wichtiges dienstliches Interesse; Pflicht der Dienstbehörde zur objektiven Feststellung der Tatsachen; unstrittiges Spannungsverhältnis zwischen Mitarbeitern; fehlende Feststellungen über allfällige Auswirkungen auf den Dienstbetrieb)
Villacher Stadtrecht 1998: § 95 (Vorstellung; kein Neuerungsverbot; unzulässiges Übergehen eines Beweisanbots)