Stmk Einforstungs-LG 1983: § 12 (Grundlage für die Neuregulierung ist allein der auf rechtlicher Grundlage nachgewiesene Nutzungsanspruch der Berechtigten; Durchführung eines Neuregulierungsverfahrens ist vom tatsächlichen Bedarf der Stammsitzliegenschaft abhängig)
§ 14 Abs 2 (Ziel- und Zweckumschreibung der Neuregulierung; volle wirtschaftliche Ausnutzung)