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VwGH 18. 12. 2008, 2008/06/0230 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2009/1098ZfV 2009, 608 Heft 4 v. 9.9.2009

Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter: § 64 Abs 4 idF BGBl I 2008/68 (Bekanntgabe von Ausschließungs- oder Befangenheitsgründen der Mitglieder der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission; es müssen Umstände vorliegen, die aus der Sicht eines Außenstehenden geeignet sind, den Anschein einer nicht ausschließlich sachbezogenen Befassung mit dem zu entscheidenden Fall zu erwecken)

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