Vlbg BauG: § 7 Abs 1 (Abstandsnachsicht, wenn Interessen der Sicherheit, Gesundheit sowie des Ortsbildschutzes nicht beeinträchtigt und Zustimmung des Nachbarn; Zustimmung bezieht sich auf ein konkretes Projekt)
VwGG § 33 Abs 1 (Klaglosstellung, Einstellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Wegfall des Rechtsschutzinteresses, sonstige Gegenstandslosigkeit)