ZustG § 7 (Zustellmangel, Heilung bei tatsächlichem Zukommen an Empfänger; keine Heilung bei falscher Zustellverfügung trotz Zukommens an Empfänger im materiellen Sinn)
§ 9 Abs 3 idF BGBl I 2004/10 (Zustellungsbevollmächtigter, fälschliche Bezeichnung des Vertretenen als Empfänger)