AVG § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung, Voraussetzungen; Verlegen des Bescheides, Irrtum über die Zustellwirkung einer Hinterlegung, mangelnde Deutschkenntnisse; kein minderer Grad des Versehens)
ZustG § 17 Abs 2 (Hinterlegung, Verständigung, Hinweis auf Wirkung der Hinterlegung)