Die österreichische Bundesverfassung und das deutsche Grundgesetz unterschieden sich zum Teil erheblich, bisweilen sogar in fundamentalen Aussagen zur jeweiligen Verfassungsordnung. Die österreichische und die deutsche Wissenschaft vom Öffentlichen Recht haben mitunter grundlegend verschiedene Dogmen und methodische Herangehensweisen an die Interpretation der jeweiligen Verfassung entwickelt, zB in Bereichen der Grundrechte, der Gewaltenteilung und zur Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern. Es gibt auch eigene Rechtsinstitute, die in der anderen Verfassungsrechtsordnung kein Pendant haben wie zB die österreichische Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag. In dem Beitrag sollen einige Unterschiede aufgespürt und diesen nachgegangen werden. Die folgenden Überlegungen entstammen der Antrittsvorlesung, die der Verfasser im Mai 2009 an der Karl-Franzens-Universität Graz gehalten hat.