Der Gemeinschaftsgesetzgeber hat die Beratungen über den Richtlinienvorschlag zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung aufgenommen. Die Rechtsprechung des EuGH zu Patientenmobilität und Gesundheitsdienstleistungen im Binnenmarkt soll kodifiziert und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Der EU-Ausschuss des Bundesrates und die Bundesländer haben sich im Rahmen von Ausschussfeststellungen bzw einer Stellungnahme gemäß Art 23d Abs 2 B-VG bereits in kritischer Weise mit dem Richtlinienvorschlag beschäftigt und Fragen nach der Gemeinschaftskompetenz, der geeigneten Rechtsgrundlage und der Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip aufgeworfen.