WaffG § 10 (Ermessen, Gesichtspunkte für seine Ausübung)
§ 17 Abs 1 Z 4 (verbotene Waffen; Flinten [Schrottgewehre] mit Vorderschaftrepetiersystem ["Pumpguns"])
§ 17 Abs 3 (Bewilligung von Ausnahmen vom Waffenverbot; Bewilligung zum Besitz oder zum Führen)