VVG § 10 Abs 2 (Vollstreckungsverfügung, Berufung, Gründe; Unzulässigkeit der Vollstreckung, Nichtübereinstimmung mit Titelbescheid, Zwangsmittel nicht zugelassen; Gründe, über die bereits im Titel abgesprochen wurde, kein Berufungsgrund; Bauauftrag betreffend Gebäude unter Denkmalschutz; Einwand, es sei keine denkmalschutzgerechte Sanierung sichergestellt; Abgrenzung zwischen unzulässiger Berufung und zulässiger Berufung, die abzuweisen ist; Zurückweisung als Vergreifen im Ausdruck; Sachentscheidung aus der Begründung ableitbar)