AVG § 68 Abs 1 (Bescheid, Rechtskraft; Abänderung und Behebung von Bescheiden von Amts wegen, "entschiedene Sache"; Fortbestehen und Weiterwirken des Sachverhaltes, neuer Sachverhalt, zwischenzeitig geänderte Verhältnisse, späterer Eintritt der Meldepflicht zum Wehrdienst, Iran)
AsylG 1997 § 7 (Asylgewährung; Meldepflicht zum Wehrdienst, längerer Aufenthalt als Christ im Ausland, Unterstellung einer Spionagetätigkeit bei Rückkehr, Iran)