AVG § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung; Fristversäumnis; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; minderer Grad des Versehens, keiner bei bloßem Vertrauen auf Zustellung des im Administrativverfahren ergangenen Bescheides an den im Strafverfahren eingeschrittenen Vertreter)
VwGH 14. 10. 2008, 2008/22/0544