VwGG § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Gegenstandslosigkeit sonstige; Asylgewährung aufgrund eines zweiten Asylantrages, Wegfall des rechtlichen Interesses)
§ 58 Abs 2 (Kosten, nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses, keine Berücksichtigung beim Kostenzuspruch, Kostenfestsetzung nach freier Überzeugung, wenn Kostenentscheidung sonst unverhältnismäßigen Aufwand erforderte)