Die im österreichischen Krankenanstaltenrecht vorgesehene Bedarfsprüfung für die Errichtung eines Ambulatoriums für Zahnheilkunde verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit. Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2009 zu Recht erkannt. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen die Erwägungen des Europäischen Gerichtshofes beleuchtet und die Konsequenzen des Urteils aufgezeigt werden.