vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 29. 4. 2008, 2007/05/0034 (BAURECHT)

JUDIKATURBAURECHTZfV 2009/67ZfV 2009, 59 Heft 1 v. 16.3.2009

Wr BauO: § 81 Abs 4 (keine Überschreitung jenes Umrisses, der sich daraus ergibt, dass in dem nach Abs 1 bis 3 maßgeblichen oberen Abschluss der Gebäudefront ein Winkel von 45° angesetzt wird; besondere Bestimmung über die Höhe im Bebauungsplan, Heranziehung des sich daraus ergebenden Winkels; 45°-Winkel nicht anwendbar bei bescheidmäßigen

Seite 59


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!