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VwGH 4. 3. 2008, 2006/05/0139 (BAURECHT)

JUDIKATURBAURECHTZfV 2009/60ZfV 2009, 56 Heft 1 v. 16.3.2009

Oö BauTG: § 2 Z 32a (Neubau; Herstellung eines Gebäudes, auch dann, wenn nach Abtragung bestehender baulicher Anlagen alte Fundamente oder Kellermauern ganz oder teilweise wieder benützt werden; nur Verwendung des alten aufgehenden Mauerwerks schließt Vorliegen eines Neubaus aus)

§ 2 Z 40a idF vor LGBl 2006/97 (inhaltsgleich mit § 2 Z 40b nach Novelle LGBl 2006/97)

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