AVG § 7 (Befangenheit von Verwaltungsorganen; Vorhalt von Widersprüchen und Beurteilung des Vorbringens als unglaubwürdig, kein Befangenheitsgrund; kein förmliches Antrags- oder Ablehnungsrecht)
AsylG 1997 § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung)