Krnt GemeindekanalisationsG: § 4 Abs 1 (Grundstücke im Anschlussbereich, Anschlusspflicht)
§ 4 Abs 2 (ebenso; Ausspruch mit Bescheid des Bürgermeisters)
§ 5 Abs 1 (Ausnahmen von der Anschlusspflicht; Anschlusskosten mehr als 50 % über denjenigen eines dem örtlichen Durchschnitt entsprechenden Anschlusses, sonstige schadlose Verbringung der Abwässer gewährleistet; Beurteilung anhand des § 8)