NÖ BauO: § 6 Abs 2 Z 1 (subjektive Rechte der Nachbarn; Aufsteigen von Feuchtigkeit; Geltendmachung auch in einem Bauauftragsverfahren)
§ 33 (Baugebrechen; konsenswidriger Bau; Parteistellung bei Beeinträchtigung subjektiver Rechte des Nachbarn; Eindringen von Wasser)