Der Zugang zum Recht ist ein zentrales Anliegen des demokratischen Rechtsstaates. Er soll der Bürgerschaft eines Staates eine möglichst rasche und transparente Kenntnis jener Rechtsbereiche ermöglichen, die für sie von Relevanz sind. Die ständig zunehmende Durchnormung aller Lebensbereiche macht dieses Unterfangen immer schwieriger. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bringt das Gemeinschaftsrecht eine zusätzliche Dimension in diese Herausforderung.