NÖ GVG 1989: § 3 Abs 1 idF LGBl 6800-3 (Zustimmungsvoraussetzungen; Zustimmungserteilung, wenn es dem allgemeinen Interesse an der Erhaltung, Stärkung oder Schaffung eines leistungsfähigen Bauernstandes nicht widerstreitet)
Seite 718
§ 3 Abs 2 lit a (Widerstreit ist jedenfalls gegeben, wenn ua der Erwerber einer Liegenschaft kein Landwirt ist und ein oder mehrere Interessenten vorhanden sind)