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VwGH 29. 1. 2008, 2007/11/0110 (Zivildienst)

JudikaturVwGHZfV 2008/1329ZfV 2008, 710 Heft 5 v. 29.10.2008

ZDG-Übergangsrecht 2006 idF BGBl I 2006/40: § 1 Abs 3 (besteht keine Übereinstimmung über die Höhe der abzugeltenden Ansprüche, hat der Rechtsträger auf eine gütliche Einigung hinzuwirken; kommt diese nicht zu Stande, stellt Zivildienstserviceagentur auf Antrag des Anspruchsberechtigten die Höhe fest; hier: Annahme einer konkludenten Einigung unzulässig)

VwGH 29. 1. 2008, 2007/11/0110

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