WRG 1959 § 38 Abs 1 (besondere bauliche Herstellungen; für Auslösen einer Bewilligungspflicht ist Istzustand des Gewässers maßgeblich)
§ 38 Abs 3 (Hochwasserabflussgebiet; Begriff; tatsächliche Verhältnisse sind maßgeblich; Grenzen der Hochwasserabflussgebiete sind im Wasserbuch jährlich ersichtlich zu machen; bloß deklaratorischer Charakter)