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VwGH 25. 1. 2008, 2008/02/0018 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVwGHZfV 2008/1294ZfV 2008, 698 Heft 5 v. 29.10.2008

VwGG § 45 Abs 1 Z 4 (Wiederaufnahme, Gründe; mangelndes Parteiengehör; keine wegen Absehen von mündlicher Verhandlung bei Zurückweisung)

VwGH 25. 1. 2008, 2008/02/0018

Wurde von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem VwGH deshalb abgesehen, weil die Beschwerde gem § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen war, dann stellt dieser Umstand keine Verletzung des Parteiengehörs und somit auch keinen Wiederaufnahmegrund iSd § 45 Abs 1 Z 4 VwGG dar. Nichtstattgabe.

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