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VwGH 26. 2. 2008, 2005/11/0106 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVwGHZfV 2008/1287ZfV 2008, 696 Heft 5 v. 29.10.2008

B-VG Art 131 Abs 1 Z 1 (Beschwerdemöglichkeit; wer durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet)

Oö GemeindesanitätsdienstG: § 36 Abs 2 lit a (Witwenpension; kein Anspruch, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung der Gemeindearzt das 65. Lebensjahr vollendet hatte; hier: Feststellungsantrag über mögliche Ansprüche der Gattin eines Gemeindearztes unzulässig)

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