VwGG § 42 Abs 1 (Sachentscheidung, Abweisung der Beschwerde; Rechtswidrigkeit keine, "Zurückweisung" statt richtig "Abweisung" angesichts der Bescheidbegründung nur Vergreifen im Ausdruck)
VwGH 29. 10. 2007, 2004/10/0036
In der - spruchgemäßen - "Zurückweisung" des Antrages auf Habilitation liegt hier keine relevante Rechtswidrigkeit, weil die belBeh (Rektor der TU Graz) im Ergebnis in Übernahme der eingehend begründeten Stellungnahme der besonderen Habilitationskommission auch inhaltlich auf den Antrag eingegangen ist und im Hinblick auf den Beschluss dieser Kommission das Vorliegen der Qualifikation des Bf iSd § 28 UOG 1993 verneinte. Die spruchgemäß vorgenommene Zurückweisung kann in diesem Sinne als ein Vergreifen im Ausdruck aufgefasst werden. Abweisung.