Krnt LdStrG: § 36 Abs 1 lit a (Herstellung öffentlicher Straße, Enteignung, Gegenstand und Umfang; keine ausdrücklichen Voraussetzungen; nur durch das allgemeine Wohl gerechtfertigt, wenn konkreter Bedarf)
StGG über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger: Art 5 (Unverletzlichkeit des Eigentums)