NÖ StrG: § 12 (Bewilligungsverfahren)
§ 13 (Parteistellung; Antragsteller, Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Baumaßnahmen durchgeführt, Eigentümer der angrenzenden Grundstücke)
§ 42 Abs 1 (mündliche Verhandlung, ordnungsgemäße Kundmachung, Präklusion; Einwendungen durch Bevollmächtigten; Ermittlung des Inhalts der Äußerungen in der Verhandlung anhand des Protokolls; Überreichung eines Schriftsatzes, in dem auch der Name einer nicht erschienenen Partei aufscheint; ausschlaggebend das mündlich Vorgetragene)