AlVG § 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; anwendbar auch im Falle der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Bemessung der Notstandshilfe)
§ 36 Abs 1 (Feststellung des Einkommens für die Anrechnung auf die Notstandshilfe; ebenso)