ASVG § 70b (Rückerstattung von Beiträgen für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, wenn die nachgekauften Zeiten keine Anspruchs- oder Leistungswirksamkeit entfaltet haben; unzulässige Auslegung dahin, dass diese Bestimmung nicht den Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit umfasst)
VwGH 19. 12. 2008, 2006/08/0244