UniversitätsG 2002: § 85 idF BGBl I 2006/74 (Anerkennung von Diplom- oder Masterarbeiten; Anerkennung von Dissertationen nach der Nov BGBl I 2006/74 nicht mehr zulässig)
VwGH 14. 12. 2007, 2007/10/0253
Der Wortlaut des § 85 UG 2002 gibt keine Grundlage für die Auffassung, die Beh sei nicht nur zur Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten sowie von künstlerischen Diplom- und Masterarbeiten ermächtigt, sondern - nach ihrem Ermessen - darüber hinaus auch zur Anerkennung von Dissertationen. Soweit die Beschwerde aber Sinn und Zweck dieser Regelung ins Treffen führt, ist sie auf die Gesetzesmaterialien zur Nov BGBl I 2006/74 hinzuweisen, aus denen sich klar ergibt, dass eine Anerkennung von Dissertationen ausgeschlossen sein sollte. Im AB (1308 BlgNR 22. GP 2) ist dazu Folgendes ausgeführt: