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VwGH 2. 10. 2007, 2007/10/0181 (Hochschulwesen)

JudikaturVwGHZfV 2008/1231ZfV 2008, 675 Heft 5 v. 29.10.2008

UniversitätsG 2002: § 51 Abs 2 Z 15 (Dissertationen, selbstständige Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen; keine "Prüfung" iSd UnivG 2002)

§ 59 Abs 1 (Lernfreiheit; Recht auf Anträge hinsichtlich der Person der Prüfer)

Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz: § 27 Abs 3 (Recht des Studierenden auf Auswahl des Dissertationsbetreuers aus den zur Verfügung stehenden Betreuern; kein Recht darauf, dass ein FH-Professor herangezogen werde)

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