ForstG § 17 Abs 1 (Rodungsverbot)
§ 17 Abs 2 (Rodungsbewilligung, Interessenabwägung; Agrarstrukturverbesserung; im Jahr 1990 abgewiesener Antrag, nunmehr selber Antrag unter Einbeziehung einer weiteren Fläche, Neufassung des § 17 Abs 2 ohne Auswirkung)
AVG § 68 Abs 1 (Bescheid, Rechtskraft; Identität der Sache, Begriff, Sach- und Rechtslage, Identität der Sache auch bei Antragsänderung, wenn das Begehren nur in unwesentlichen Nebenumständen modifiziert wird)