Krnt GemeindebedienstetenG 1992: § 18 Abs 3 (Verwendung, Abberufung, Zuweisung einer neuen Verwendung binnen zwei Monaten)
§ 18 Abs 4 letzter Satz (Verwendungsänderung, qualifizierte, Abberufung ohne Zuweisung einer neuen Verwendung)
VwGH 17. 12. 2007, 2007/12/0079