Wr BauO: § 69 Abs 1 lit m (Entscheidung über Abweichungen von den Bebauungsvorschriften; Überschreiten der gem § 5 Abs 4 lit h bestimmten bauklassenmäßigen Gebäudehöhe)
Wr BauO: § 69 Abs 1 lit m (Entscheidung über Abweichungen von den Bebauungsvorschriften; Überschreiten der gem § 5 Abs 4 lit h bestimmten bauklassenmäßigen Gebäudehöhe)