Wr BauO: § 5 Abs 4 lit k (Bebauungsplan, Festlegungen; zulässige Höhe des Daches)
§ 69 Abs 1 lit m (unwesentliche Abweichungen von den Bauvorschriften, Genehmigung; Gebäudehöhe)
§ 81 Abs 2 (der Dachfläche entsprechende Giebelflächen; nicht nur die tatsächlichen, sondern auch gedachte Giebelflächen)