"Erfahrungsgemäß interessiert den Österreicher mehr die praktische Seite an den Buschenschenken" als das Buschenschankrecht. So Pauger/Rack in ihrem grundlegenden Beitrag1 aus dem Jahr 1981. Obwohl sich diesbezüglich de facto wohl nichts geändert haben dürfte, werfen ein jüngeres verfassungsgerichtliches Erkenntnis und eine aktuelle Novelle der Gewerbeordnung einige kompetenzrechtliche Fragen im Spannungsfeld zwischen Buschenschank und Gastgewerbe auf.