MRK: Art 3 (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, Schubhaft, Haftbedingungen, Gewährleistung der medizinischen Versorgung, Hungerstreik)
Art 5 Abs 4 (persönliche Freiheit, Rechtsmittel gegen Haft vor einem Gericht; keine Beschwerdelegitimation naher Angehöriger)