RL 92/43 EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL): Art 6 Abs 3 (Prüfung von Projekten, die ein Schutzgebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen)