Sbg NSchG 1999: § 48 Abs 1 lit g (Ansuchen um naturschutzbehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Anlage außerhalb des Baulandes; im Ansuchen ist eine Einzelbewilligung nach § 24 Abs 3 Sbg ROG, falls eine solche erforderlich ist, anzuführen bzw nachzuweisen; Beurteilung dieser Erforderlichkeit nach dem Sbg ROG durch die Naturschutzbehörde; Zurückweisung bei Nichtvorlage der Bewilligung trotz Aufforderung)