FSG § 37 Abs 2 (Strafbestimmungen, Primärarrest; Voraussetzungen; Spezialprävention; auch bei zwischenzeitlichem Erwerb einer Lenkberechtigung)
VwGH 30. 11. 2007, 2007/02/0267
Nach § 37 Abs 2 FSG müssen "spezialpräventive" Gründe für die Verhängung einer Freiheitsstrafe vorliegen. Der Bf wies insbesondere auch eine (nicht getilgte) - primäre - Freiheitsstrafe wegen Übertretung des § 1 Abs 3 FSG auf.