FPG § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel)
§ 57 (Feststellung, ob die Ausweisung zum Zeitpunkt der Erlassung rechtmäßig war; Voraussetzungen; § 57 sollte nur den Fall der nachträglichen Unzulässigkeit einer Ausweisung wegen Ausreise des Fremden erfassen; kein Raum für Annahme einer planwidrigen Lücke und analoger Anwendung des § 57 auf den Fall der nachträglichen Legalisierung des unrechtmäßigen Aufenthaltes)