FPG § 77 Abs 1 (gelinderes Mittel; Anwendung bei Jugendlichen als Regelfall, Vollstreckung der Schubhaft nur als Ausnahme; fehlende Begründung, dass der Zweck der Schubhaft durch die Anordnung des gelinderen Mittels nicht erreicht werden könne; fehlende Ermittlungen zur Frage der Volljährigkeit des betroffenen Fremden)
VwGH 24. 10. 2007, 2007/21/0370