FPG § 21 Abs 1 (Erteilung von Visa; Voraussetzungen; ua muss die Wiederausreise des Fremden gesichert erscheinen; Zweifel gehen zu Lasten des Fremden; hier: kein Zweifel, da der Fremde zuvor dreimal unaufgefordert vor Ablauf des Visums in seine Heimat zurückkehrte)
VwGH 20. 12. 2007, 2007/21/0104